31.03.2020
Rundbrief Nr. 03/2021
- Frühjahrs-Nmin-Werte 2021 - Vergleich Herbst-Nmin 2020 und Frühjahrs- Nmin 2021 - Stickstoffdüngung 2021
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24.02.2021
Vor allem Winterraps ist auf eine ausreichende Stickstoffversorgung zu Vegetationsbeginn angewiesen. Aufgrund der dicken Schneedecke konnten die Nmin-Proben nicht rechtzeitig gezogen werden. Greifen Sie bis zur Veröffentlichung der aktuellen Nmin-Werte auf langjährige Mittelwerte zurück, denn jetzt sollte mit einem schwefel- haltigen Dünger ange- düngt werden, wenn die Böden genügend tragen. Der tatsächliche Nmin ist dann bei der 2. Gabe zu berücksichtigen.
Für die Rapsdüngung gilt: In schwach entwickelten Rapsbeständen ist eine startbetone N-Düngung angebracht, um die Regeneration des Blattapparates zu fördern (Aufteilung 70:30). In üppigen Rapsbeständen, in denen die Pflanzen 10 bis 12 Blätter aufweisen, ist die zweite N-Gabe stärker zu betonen, um den Blattapparat nicht zu überziehen, worunter die Verzweigung des Rapses leiden kann (Aufteilung 40:60). In normal entwickelten Beständen wird pro Gabe jeweils die Hälfte des N-Bedarf gegeben.
Im Herbst gut entwickelte Rapsbestände haben vor der Vegetationsruhe etwa 60-70 kg N/ha aufge- nommen. Dort sollte die gesamte N-Düngung um 10 bis 15 kg N/ha reduziert werden.
10.02.2021
Hier können Sie einsehen, ob Ihre Flächen in einem mit Nitrat belasteten Gebiet oder in einem eutrophierten Gebiet liegen:
Nitrat:
https://www.geoportal.hessen.de/map?WMC=3430
Phosphat (eutrophierte Gebiete):
https://www.geoportal.hessen.de/map?WMC=3431
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09.02.2021
Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur neuen Düngeverordnung und der Hessischen AusführungsVO zur Düngeverordnung (mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete [Phosphor]).
09.02.2021
Rundbrief Nr. 02/2021
- Die wichtigsten Neuerungen der aktuellen Dünge- verordnung (DüV) - Grundwasserschutz - Neue Ausführungs-VO zur DüV in Kraft: N- und P-Kulisse nach §13a
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12.01.2021
Rundbrief Nr. 01/2021
- Witterung und Vegetation 2020 - Herbst-Nmin 2020 - Maßnahmen zur Reduzierung des Herbst-Nmin
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07.10.2020
Rundbrief Nr. 06/2020
- Maisstoppelbearbeitung
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16.09.2020
Rundbrief Nr. 05/2020 Ergänzung
- Kurzfristig erfolgte Änderung des HALM- Förderumfangs
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11.09.2020
Rundbrief Nr. 05/2020
- HALM-Programm
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20.08.2020
Rundbrief Nr. 04/2020
- Herbstdüngung - Düngeplanung Frühjahr 2021
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19.06.2020
Rundbrief Nr. 03/2020
- Zwischenfruchtanbau
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17.04.2020
Rundbrief Nr. 02/2020
- Nmin-Werte zu Mais und Düngeempfehlung 2020 - Anrechnung Zwischenfrüchte - Erosionsschutz im Maisanbau
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24.03.2020
Rundbrief Nr. 01/2020
- Nmin-Werte im Frühjahr 2020 - Vergleich Herbst-Nmin 2019 und Frühjahrs- Nmin 2020 - Stickstoffdüngung 2020 - Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung
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19.12.2019
Rundbrief Nr. 05/2019
- Witterung und Vegetation 2019 - Herbst-Nmin 2019 - Wie lassen sich hohe mineralische N-Über- schüsse vermeiden?
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25.09.2019
Feldbegang Erosion
Mittwoch, dem 02.10.2019 um 17:00 Uhr in 36151 Burghaun-Hünhan
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04.09.2019
Rundbrief Nr. 04/2019
- Jetzt HALM-Förderung beantragen
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02.07.2019
Rundbrief Nr. 03/2019
- Nacherntemanagement - Unkrautkontrolle durch späte Winterweizensaat - Zwischenfruchtanbau - Grunddüngung und Kalkung
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22.05.2019
Feldbegang Precision Farming
- mit Herrn Brüggemann von der Firma Claas - bessere N-Ausnutzung durch moderne Technik
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14.03.2019
Rundbrief Nr. 02/2019
- Nmin-Werte im Frühjahr 2019 - Vergleich Herbst-Nmin 2018 und Frühjahrs-Nmin 2019 - Düngeempfehlung 2019 - Hinweise zur neuen Düngeverordnung
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15.01.2019
Rundbrief Nr. 01/2019
- Witterung und Vegetation 2018 - Herbst-Nmin 2018 - Wie lassen sich hohe mineralische N-Über- schüsse vermeiden?
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18.09.2018
Die Aussaat von Winter-getreide sollte nicht zu früh erfolgen. Die Winterweizensaat kann auch noch im Oktober erfolgen. Vorteil: Die ankündigten geringen Niederschlags-mengen reichen für die Keimung von Ackerfuchs-schwanz aus, der dann bei späten Aussaaten gut mechanisch bekämpfbar ist. Späte Saatbettbereitung reduziert außerdem die herbstliche N-Mineralisation und damit Stickstoffverluste.
17.09.2018
Die HALM-Maßnahmen C3.3 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen kann nicht im Bereich der vorgeschriebenen Abstände zu Oberflächengewässern nach dem Hess. Wasserhaushaltsgesetz abgeschlossen werden! Weitere Infos in Rundschreiben 3/2018.
Sperrfristen nach DüVO: Eine Übersicht über die Sperrfristen zum Ausdrucken ist hier (PDF) zu finden.
15.08.2018
Die Antragsfrist für das HALM-Programm endet demnächst: HALM-Anträge für Föderverfahren in 2019 (z. B. Zwischenfrucht-anbau nach der Ernte 2019) müssen bis zum 01.10.2018 bei der zuständigen Stelle beantragt werden! Weitere Informationen zum HALM-Programm finden Sie im Rundschreiben 3 für den Maßnahmenraum und auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: https://umwelt.hessen.de/agrarumweltprogramm.
14.08.2018
Maisernte: Bei vorzeitig geerntetem Silomais können die TM-Gehalte geringer sein als üblich. In diesen Fällen ist mit einem erhöhten Gärsaft-aufkommen zu rechnen. Solche Feldrandsilos sollten nicht in Wasserschutzgebieten angelegt werden (Wasserschutzgebits-verordnungen und Kooperatinsverträge beachten!).
30.07.2018
Das aktuelle Rundschreiben für den Maßnahmenraum finden Sie hier (PDF). Inhalt u.a. aktuelle Empfehlungen hinsichtlich der Trockeheit, Infos zur Düngebedarfsermittlung im Herbst, Hinweise zur Kalkung.
27.07.2018
Beachten Sie die Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern! Nähere Infos finden Sie hier (PDF).
29.06.2018
Der Zwischenfruchtanbau liefert einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz! Was Zwischenfrüchte sonst noch können und was bei ihrem Anbau zu beachten ist, erfahren Sie hier (PDF)
19.04.2018
Das Wintergetreide, vornehmlich Wintergerste, befindet sich meist in BBCH 30/31. Die 2. N-Gabe sollte jetzt gegeben werden. Zur Orientierung: Bis zum Schossbeginn sollten insgesamt etwa 110 kg N/ha ausgebracht worden sein. Bei einer 1. Gabe von beispielsweise 60 kg N/ha sollte die 2. Gabe in Höhe von 50 kg N/ha gegeben werden. Gülle ist dabei ausreichend zur berücksichtigen (Faustzahl Anrechnung Rindergülle: 55% des Gesamt-N, flüssige Gärreste: 85% des Gesamt-N). Weitere Infos sind im Rundschreiben zu finden. Der N-Düngebedarf nach Dügebedarfs- ermittlung darf nicht überschritten werden!
07.03.2018
Rundschreiben 01/18
- Nmin-Werte im Frühjahr 2018 - Vergleich Herbst-Nmin 2017 und Frühjahrs-Nmin 2018 - Düngeempfehlungen 2018 - Hinweise zur neuen Düngeverordnung
Hier finden Sie weitere Infos
07.12.2017
Ein Merkblatt zur Neuen Düngeverordnung finden Sie hier.
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